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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von XOXO Websolutions e.U.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Rechtsgeschäfte zwischen XOXO Websolutions e.U. (im Folgenden kurz: “XOXO”) und Dritten (im Folgenden kurz: „Auftraggeber“)

Stand: 22. Juli 2014

1. Geltungsbereich

1.1 XOXO schließt Verträge mit seinen Auftraggebern ausschließlich aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über alle Produkte und Leistungen von XOXO. Davon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese gesondert schriftlich vereinbart wurden.

1.3 Der Auftraggeber verzichtet darauf, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Zusendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen abzuändern.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Ein Vertrag zwischen XOXO und dem Auftraggeber kommt entweder durch Angebot und Annahme der durch  Erfüllung zustande. Die Annahme eines Angebotes von XOXO kann schriftlich, per Telefax, online oder per E-Mail erfolgen. Bei Annahme durch Erfüllung gilt für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts u.ä. als Beginn des Fristenlaufs der erste Tag der Leistungserbringung.

2.2 Alle Angebote von XOXO sind freibleibend. XOXO behält sich die jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben vor.  Preislisten, Werbeaussendungen, etc. von XOXO stellen kein annahmefähiges Angebot dar.

3. Übertragung von Rechten und Pflichten

3.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von XOXO ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

3.2 XOXO ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Leistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung, mit Einverständnis des Auftraggebers,  einem Dritten zu überbinden. XOXO wird diesfalls den Auftraggeber hiervon verständigen.

4. Entgelt und Zahlung

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt sich das Entgelt für Produkte und Leistungen von XOXO entsprechend dem jeweiligen Anbot von XOXO. Alle Entgelte verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese nicht separat verzeichnet ist.

4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer mit Zugang der Rechnung fällig und der gesamte Betrag ohne Abzüge binnen 14 Tagen zu zahlen. Mangels abweichender Vereinbarung werden einmalige Entgelte unmittelbar vor Leistungserbringung, laufende Entgelte monatlich im Vorhinein verrechnet.

4.3 Einwendungen gegen die Höhe des Entgeltes müssen schriftlich und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Rechnung.

4.4 Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist XOXO berechtigt, sämtliche dadurch verursachten Kosten – welcher Art auch immer – sowie Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verrechnen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Ein allfälliger höherer Zinsschaden oder Kursverlust ist XOXO zu ersetzen.

4.6 Die Aufrechnung des Auftraggebers mit seinen Forderungen gegen Forderungen von XOXO ist ausgeschlossen.

4.7 Gelieferte Waren und Leistungen stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von XOXO.

5. Vertragsdauer / Leistungseinstellung / Rücktritt vom Vertrag

5.1 Auf bestimmte Zeit abgeschlossene Verträge verlängern sich mangels fristgerechter Kündigung nach Ablauf dieser Zeit automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer; sie können von jedem Vertragsteil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Vertragsdauer aufgekündigt werden. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können von jedem Vertragsteil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch nach Ablauf des 24. Vertragsmonates, aufgekündigt werden.

5.2 XOXO ist aus wichtigem Grund zur – auch teilweisen – Leistungseinstellung oder zum teilweisen oder gänzlichen Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung berechtigt. Die Entscheidung zwischen Rücktritt vom Vertrag einerseits und Leistungseinstellung andererseits, liegt im freien Ermessen von XOXO. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Zahlungsverzug nach erfolgloser schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens, ein Verhalten des Auftraggebers oder ihm zurechenbarer Personen, welches die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für XOXO unzumutbar macht, eine wesentliche Änderung von Parametern derLeistungserbringung sowie eine Verletzung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Auftraggeber.

5.4 Leistungseinstellung oder Rücktritt vom Vertrag aus Gründen, welche der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen sind, lassen jedenfalls den Anspruch von XOXO auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

5.5 Bei Leistungseinstellung oder Rücktritt vom Vertrag, aus Gründen, welche der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen sind, ist XOXO berechtigt, das gesamte noch ausständige Entgelt sofort fällig zu stellen; hierbei werden die variablen Entgelte mit dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechnet. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von XOXO bleiben unberührt.

5.6 Überhaupt kann XOXO stets, wenn die fristgerechte Zahlung des Entgelts gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen.

5.7 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, ist XOXO nach Ablauf von 30 Tagen, berechnet vom Tage der Vertragsbeendigung an, zum Löschen von bei ihr gespeicherten Daten des Auftraggebers berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und die Sicherung von Daten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegen daher in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Aus der Löschung von Daten kann der Auftraggeber keine Ansprüche gegenüber XOXO ableiten.

5.8 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, hat der Auftraggeber auf seine Kosten unverzüglich sämtliche ihm von XOXO überlassenen Sachen, insbesondere Hardware samt Zubehör, Unterlagen und Dokumentationen an XOXO zurückzustellen.

6. Leistungsumfang

6.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen Produkt- und Leistungsbeschreibungen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Aussage über die genaue Beschaffenheit der Produkte und Leistungen. Die genaue Beschaffenheit der Produkte und Leistungen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.

6.2 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen vereinbarten Leistungsbeschreibung der Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen ist, und den – allfälligen – sich hierauf beziehenden schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen. Später auftretende Änderungswünsche führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen. Bei Erweiterungen vom Leistungsumfang von Produkten oder Produktgruppen durch XOXO wird der Auftraggeber nicht unbedingt verständigt. Eine Leistungserweiterung von Produkten oder Produktgruppen ohne Auftrag begründet keinen Anspruch auf Anpassung bestehender Verträge. Allenfalls kann gegen ein Aufgeld der Leistungsumfang für den Auftraggeber erweitert werden.

6.3 Sollte sich im Zuge der Leistungserstellung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist XOXO verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann XOXO vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von XOXO angefallenen Arbeitsstunden, Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber entsprechend der allgemein gültigen Verrechnungssätze von XOXO zu ersetzen.

6.4 Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden, sofern nicht im Anbot enthalten,  gesondert in Rechnung gestellt.

6.5 Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch XOXO erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb der normalen Arbeitszeit. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt XOXO, die berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

7. Leistungsbereitstellung und Abnahme

7.1 XOXO stellt Leistungen unter einer Subdomain ( Bsp.: http://abc.xoxo.at ) zum Abnahmetest dem Auftraggeber zur Verfügung. Durch Freischaltung kann der Echtbetrieb beginnen. Solche Leistungen gelten als bereitgestellt / geliefert wenn XOXO dem Auftraggeber einen Link per E-Mail zusendet und/oder die Bereitstellung unter der Domain des Auftraggeber freigeschalten wird.

7.2 Leistungen bedürfen der Abnahme durch den Auftraggeber spätestens binnen vier Wochen ab Leistungserbringung / Lieferung / Bereitstellung. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die Leistung als abgenommen. Leistungen, die in Echtbetrieb genommen werden gelten jedenfalls als abgenommen. Eindeutige Merkmale für Echtbetrieb sind: a) Die Leistung ist unter einer öffentlichen Domain erreichbar. (z.B.: die Website des Auftraggeber ist bereits unter www.autraggeber.at erreichbar – und nicht nur auf http://abc.xoxo.at ) Sollte der Auftraggeber die Abnahme aus welchem Grund auch immer verweigern kann XOXO die Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen einstellen.

7.3 Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung und/oder der Leistungsbeschreibung als Anhang zur Bestellung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert unverzüglich schriftlich XOXO zu melden, die um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Die gesetzliche Rügeobliegenheit wird hierdurch nicht eingeschränkt. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.

8. Datenschutz

8.1 Der Auftraggeber wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes sowie des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz in seinem Verantwortungsbereich erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.

8.2 Die Vertragsteile werden sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mündlich, schriftlich oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bekannt werdenden, als vertraulich bezeichneten oder der Natur der Sache nach üblicherweise als vertraulich anzusehenden Informationen oder Informationsmaterialien zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln und diese ausschließlich in Verbindung mit den von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfassten Leistungen verwenden.

8.3 Der Auftraggeber ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die an seinen Standorten gespeicherten Daten und Informationen von XOXO gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Den Vertragsteilen ist bekannt, dass die wechselseitige Kommunikation in wesentlichen Teilen auch in unverschlüsselter elektronischer Form, insbesondere per E-Mail erfolgen wird und verzichten daher auf die Geltendmachung von Ansprüchen, die darauf begründet sind, dass Unberechtigte illegalen Zugriff auf elektronische Kommunikationsmedien ausüben und damit Kenntnisse von unverschlüsselt elektronisch übermittelten Daten erlangen.

8.4 Jeder Vertragsteil sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterliche Entscheidung offen zu legen sind.

9. Gewährleistung

9.1 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Auftraggeber XOXO die aufgetretenen Mängel unverzüglich jedenfalls innerhalb der gesetzlichen Rügefrist schriftlich und detailliert angezeigt hat.

9.2 Die Behebung gewährleistungspflichtiger Mängel erfolgt nach Wahl von XOXO und zwar soweit möglich in erster Linie durch Verbesserung oder durch Ersatzlieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme durch den Auftraggeber, wobei die Abnahme auch im Verstreichenlassen der vierwöchigen Abnahmefrist bestehen kann. Auf jeden Fall hat Verbesserung Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber XOXO alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

9.3 Von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von XOXO bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von XOXO angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter

Betriebsmaterialien entstehen. Die Gewährleistung bezieht sich jedenfalls nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

9.4 Für Leistungen die durch den Auftraggeber oder Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch XOXO.

9.5 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Leistungen ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Leistung lebt dadurch nicht wieder auf.

10. Haftung und höhere Gewalt

10.1 Die Haftung von XOXO für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, haftet XOXO nicht für Folgeschäden jeder Art, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber und/oder andere Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit einzelnen Verträgen oder mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen. Darüber hinaus ist auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung von XOXO ist soweit gesetzlich zulässig für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit höchstens € 10.000,- der Höhe nach beschränkt.

10.2 Voraussetzungen jeglicher Ansprüche gegen XOXO sind die unverzügliche – spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Kenntnis vom Schädiger und vom schädigenden Ereignis – schriftliche, detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

10.3 XOXO erbringt seine Leistungen unter dem Gesichtspunkt größtmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass die von XOXO erbrachten Leistungen ohne Unterbrechung zugänglich sind, die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. XOXO übernimmt keine Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, transportiert werden sollen oder zugänglich sind.

10.4 Der Auftraggeber ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner bzw. der ihm von XOXO überlassenen Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf seine bzw. die ihm von XOXO überlassenen Endgeräte transferiert werden können, die zur Unsicherheit seiner Daten oder zum Missbrauch seines Zugangs führen können.

10.5  XOXO haftet in keinem Fall für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit u.s.w. übermittelter oder abgefragter Daten

und für Daten, die über XOXO erreichbar sind. Insbesondere ist XOXO nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte XOXO wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, XOXO Schad- und klaglos zu halten und XOXO die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. XOXO betreibt die Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. XOXO übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt bzw. bereitgestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

10.6 XOXO haftet ferner nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter (mit Ausnahme der Erfüllungsgehilfen von XOXO) oder Einwirkungen durch vom Auftraggeber angeschlossene Geräte zurückzuführen sind. Weiters übernimmt XOXO keine Gewähr, dass die beigestellten Komponenten (z.B. Hardware oder Software) allen funktionalen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen und mit dem vorhandenen System zusammenarbeiten, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich garantiert wurde. Eine Haftung für Datenverluste des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

10.7 Bei Ereignissen höherer Gewalt, die XOXO die Leistungserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet XOXO jedenfalls nicht. Dies gilt insbesondere bei Unterbrechung, Störung oder sonstigem Ausfall von Telekommunikationsleitungen zu den Servern von XOXO oder deren Auftraggeber oder Servern von Dienstleistungen auf die XOXO aufbaut (z.B.: Google Maps API), bei Stromausfällen und bei sonstigen Ausfällen von Servern, die durch Ereignisse verursacht werden, die nicht vorhersehbar und nicht im Einflussbereich von XOXO stehen. Sofern XOXO durch Ereignisse höherer Gewalt an einer ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert ist, ist XOXO berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, XOXO von jeglicher Störung im Zusammenhang mit den von XOXO bereitgestellten Produkten sowie den von XOXO erbrachten Leistungen unverzüglich zu informieren, um XOXO die Problembehebung binnen angemessener Frist zu ermöglichen, bevor der Auftraggeber Dritte mit der Problembehebung beauftragt. Verletzt der Auftraggeber diese Verständigungspflicht, übernimmt XOXO für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren, keine Haftung.

10.8 Bei Versäumnissen des Auftraggebers die Nutzungsbedingungen und AGBs von Diensten oder Services (z.B. Google Maps API) auf die XOXO aufbaut einzuhalten, und die daraus resultierende Beeinträchtigung und/oder Leistungseinstellung, lassen jedenfalls den Anspruch von XOXO auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

11. Besondere Bestimmungen für Consulting-Leistungen

11.1 XOXO wird die in der Leistungsbeschreibung detailliert und abschließend aufgeführten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anerkannten Standes der einschlägigen Wissenschaft und Technik insbesondere durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder Dritte erbringen und dafür Sorge tragen, dass eine entsprechende Anzahl von solchen Mitarbeitern bzw. Dritten zur Verfügung steht, damit auch eine termingerechte Leistung erfolgt.

11.2 XOXO wird einen verantwortlichen Projektleiter als Ansprechpartner des Auftraggebers für die gesamte Laufzeit des Projektes benennen; dies gilt entsprechend auch für den Auftraggeber. XOXO wird die Leistung innerhalb der üblichen Arbeitszeiten erbringen.

11.3 XOXO wird dem vom Auftraggeber zu bestellenden  Projektleiter regelmäßig über den Stand und Fortgang der Leistung berichten. Allfällige Berichte, allfällige Gutachten oder Ergebnisse von Untersuchungen werden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet, wobei dem Schriftlichkeitserfordernis jedenfalls entsprochen wird, wenn diese Berichte, Gutachten oder Ergebnisse von Untersuchungen über die Homepage von XOXO abrufbar sind. Davon abweichende mündliche Erklärungen und Auskünfte von XOXO, deren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten sind unverbindlich.

11.4 Der Auftraggeber hat – sofern das Projekt beim Kunden umgesetzt werden soll – den Mitarbeitern von XOXO geeignete Arbeitsräume mit entsprechend ausgestatteten Arbeitsplätzen, insbesondere Netzanschlüsse in ausreichender Anzahl kostenfrei während der üblichen Arbeitszeiten des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen, in denen auch Unterlagen wie Dokumentationen und Datenträger sicher gelagert werden können.

11.5 XOXO ist auf die Unterstützung und Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen. Der Auftraggeber wird XOXO daher alle erforderlichen Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen, die aus Sicht von XOXO zur Erbringung der Leistung erforderlich sind, rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung stellen. XOXO kann jederzeit von der Vollständigkeit und Richtigkeit insbesondere auch der jeweiligen Aktualität dieser Arbeitsmittel, Informationen und Unterlagen ausgehen. Darüber hinaus erhalten die Mitarbeiter von XOXO – sofern dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist – kostenfreien Zugang zu den EDV-Anlagen sowie gegebenenfalls Rechnerzeiten, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten im erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber wird auf seine Kosten – soweit dies erforderlich ist – XOXO ausreichend qualifizierte, eigene Mitarbeiter im erforderlichen Umfang zur Mitwirkung zur Verfügung stellen. XOXO verpflichtet sich, die eigenen Mitarbeiter sowie von ihr beauftragte Dritte so zu koordinieren, dass die Leistungen sowohl in qualitativer Hinsicht, als auch in Hinblick auf einen vereinbarten Terminplan erbracht werden können.

11.6 XOXO räumt – vorbehaltlich einer anders lautenden Regelung – dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, widerrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse zu nutzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Rahmen der Leistung von XOXO gefertigten Arbeitsergebnisse wie Gutachten, Organisationspläne, Programme/Software, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen oder ähnliche Arbeitsergebnisse ausschließlich für eigene, interne Zwecke zu verwenden; anderweitige Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von XOXO. XOXO verbleibt an seinen Leistungen jedenfalls ein Urheberrecht.

11.7 Bei Consulting-Leistungen ist die Haftung für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit höchstens € 10.000,- der Höhe nach beschränkt.

12. Besondere Bestimmungen für die Lieferung und Erstellung von Software

12.1 Alle Unterstützungsleistungen seitens XOXO, die auf Verlangen des Auftraggebers erbracht werden, insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation und Einweisung werden entsprechend dem – vor Leistungserbringung zu vereinbarenden Entgelt – verrechnet.

12.2 XOXO gewährt dem Auftraggeber ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software. Sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums-, Urheber- und Markenrechte an der Software – auch in künftigen Versionen – und der Dokumentation stehen ausschließlich XOXO zu, soweit nicht von Dritten erstellte Softwareteile betroffen sind.

12.3 Der Auftraggeber hat einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Dieser kann und wird für den Auftraggeber verbindliche Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Ansprechpartner steht XOXO für notwendige Informationen zur Verfügung. Der Auftraggeber sorgt des Weiteren dafür, dass vom Auftraggeber durchgeführte interne IT-Leistungen ausschließlich durch fachkundiges Personal vorgenommen werden. Der Auftraggeber hat XOXO unverzüglich über Änderungen des Einsatzumfeldes zu unterrichten.

12.4 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und – Analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich anzuzeigen. Die gesetzliche Rügeobliegenheit und –frist wird hierdurch nicht beschränkt. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.

12.5 XOXO übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich zugesagt wurde. XOXO übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Auftraggebers zusammenarbeitet, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, sowie alle Softwarefehler behoben werden können.

12.6 Die Quellprogramme sind jedenfalls Betriebsgeheimnisse von XOXO. Diesbezüglich trifft den Auftraggeber die zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung von XOXO Dritten nicht zugänglich werden.

13. Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

13.1 XOXO vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. XOXO fungiert hinsichtlich der verwalteten Domains auf die Dauer des Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Auftraggeber und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die XOXO dem Auftraggeber verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).

13.2 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Auftraggebers mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit XOXO aufgelöst wird, sondern der Auftraggeber diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

13.3 Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle und es ist Sache des Auftraggebers, sich Kenntnis davon zu verschaffen. XOXO ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, insbesondere in markenrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird XOXO diesbezüglich schad- und klaglos halten.

13.4 XOXO behält sich vor, bei Nichteinhaltung der handelsüblichen Wartezeiten, die durch fehlende, fehlerhafte oder nicht zugesandte Daten (Vollmachten) an XOXO auftreten, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige dadurch entstandene Kosten werden dem Auftraggeber verrechnet.

14. Besondere Bestimmungen betreffend Hardware

14.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, XOXO die Aufstellung bzw. Installation der vertragsgegenständlichen Hardware samt Zubehör zu ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen und geeigneten Räume rechtzeitig bereitzustellen, insbesondere alle erforderlichen Aufklärungen zu leisten, um eine reibungslose Aufstellung bzw. Installation zu ermöglichen und während der Dauer des Vertrages in einem für die Erbringung der Leistung erforderlichen Zustand zu erhalten.

14.2 Die dem Auftraggeber von XOXO vertragsgemäß nur zur Nutzung überlassene Hardware samt Zubehör verbleibt im Eigentum von XOXO, selbst dann, wenn diese installiert worden ist; spätestens bei Vertragsbeendigung ist die Hardware samt Zubehör auf Kosten des Auftraggebers umgehend an XOXO zu retournieren. Andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Vertragsverletzung kann die zur Nutzung überlassene Hardware samt Zubehör jederzeit auf Kosten des Auftraggebers zurückgefordert werden.

14.3 Der Auftraggeber und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben die Hardware samt Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden. Bei einer Beschädigung wird der Auftraggeber nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit, es sei denn diese erfolgt durch XOXO.

14.4 Service und Wartung der Hardware sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer auf Kosten des Auftraggebers ausschließlich von XOXO oder von durch XOXO beauftragten Dritten vorgenommen.

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1 Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auch der auf deren Grundlage abgeschlossenen Verträge lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

15.3 Jede Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der auf deren Grundlage abgeschlossenen Verträge zwischen XOXO und dem Auftraggeber bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine besonderen Formvorschriften vorgesehen sind, wird dem Schriftlichkeitserfordernis jedenfalls auch durch E-Mail oder Telefax entsprochen.

15.4 Der Rechtsbehelf der Aufhebung jedes auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen.

15.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, jegliche Änderung seiner Bestanddaten wie Name, Firma, Adresse, Kontoverbindung etc XOXO unverzüglich anzuzeigen.

15.6 Für sämtliche auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge sowie für alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertrages ergebenden Ansprüche wird die ausschließliche Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes vereinbart.

15.7 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Vertrages wird das für Wien/Österreich jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. XOXO behält sich jedoch das Recht vor, den Auftraggeber an einem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand zu belangen.

16. Marketing

16.1 Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass XOXO zu Marketingzwecken auf seiner Website und in anderen Unterlagen, insbesondere in Werbematerialien, den Auftraggeber als Kunden anführt und berechtigt ist, diesbezüglich auch öffentliche Stellungnahmen oder sonstige Erklärungen herauszugeben; für diesen Zweck ist XOXO auch berechtigt allfällige Marken, Logos, Geschäftsbezeichnungen und andere geschützte Bezeichnungen des Auftraggebers, nach dessen Zustimmung (mündlich, schriftlich, Telefax), zu verwenden. Pressemitteilungen seitens von XOXO können nur mit der schriftlichen Genehmigung aller Auftraggeber erfolgen. XOXO fertigt dabei entsprechende Entwürfe der Pressemitteilungen an, die vor der Freigabe von den Auftraggebern zu genehmigen sind.

17. Loyalität

17.1 Die Auftraggeber verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Auftraggebers, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Auftraggeber ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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